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Rechtlicher Rahmen
Umbau- und Abbruchplanung
1. Rechtlicher Rahmen
Durch das seit Oktober 1996 geltende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/ AbfG) wird der Bauherr bei Baumaßnahmen aller Art zum Abfallerzeuger/-besitzer erklärt. Dadurch wird dem Bauherrn die Verantwortung für die Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) der anfallenden Bauabfälle übertragen.
Bei jeglicher Vergabe von Baumaßnahmen, bei der Bauabfälle anfallen (Neubau, Renovierung, Sanierung, Umbau und insbesondere Abbruch), sind dementsprechend eindeutige Vergabevorgaben zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Entsorgung der Bauabfälle vom Auftraggeber zu seiner eigenen Rechtssicherheit zu treffen. Grundsätzlich ist der Abfallverwertung hierbei Vorrang vor der Beseitigung einzuräumen.
2. Kontrollierter Umbau von Bauwerken und Industrieanlagen
Das Hamburgische Ingenieurbüro für technischen Umweltschutz, HIBU, erstellt auf Grundlage projektbezogen formulierter Abbruch- und Entsorgungsziele ein gestuftes Demontageprogramm zum „Kontrollierten Umbau“ von Bauwerken und Industrieanlagen. Derzeit unterscheiden wir folgende zwei Verfahren in der Umbau- und Abbruchplanung:
· kontrollierter Umbau mit detailliertem Entsorgungsmanagement
· konventioneller Abbruch mit eingeschränktem Entsorgungsmanagement
Je nach objektbezogenen Randbedingungen stellt eine Zwischenstufe der genannten zwei Verfahren das optimierte Verfahren dar. Die einzelnen Verfahren unterscheiden sich in Anzahl und Selektionstiefe der zur Anwendung gelangenden Demontagestufen und im Umfang des Entsorgungsmanagements.
Das kontrollierte Vorgehen richtet sich insbesondere bei Kontaminationsverdacht nach folgenden Leistungsphasen:
Grundlagenermittlung mit Begutachtung hinsichtlich Asbest und künstlicher Mineralfasern (KMF) sowie eventueller Asbest- und KMF-Sanierung (gemäß TRGS 519 und 521)
· Historische/technische Erkundung des Bauwerk- oder Anlagenstandortes im Hinblick auf seine Nutzung, seine potentiellen Emissionsquellen sowie die qualitativen und quantitativen Baustoff- und Bauwerkskontaminationen
· Erarbeitung einer Sanierungs- und Umbauplanung mittels eines gestuften Demontage- programms unter Zuhilfenahme spezieller Softwareapplikationen
· Stellen des Abbruchantrages unter Beachtung aller o.g. „rechtlichen Rahmenbedingungen“
· Ausschreibung des kontrollierten Umbaus sowie der Entsorgung der anfallenden Bauabfälle losweise inklusive Vergabeunterstützung
· Übernahme der Bauüberwachung, Bauleitung oder Projektsteuerung im Rahmen des schrittweise selektiven oder teilselektiven Umbaus
· Erarbeiten und Durchführen eines auf die speziellen Projektgegebenheiten abge- stimmten Wiederverwendungs- und Entsorgungsmanagements der anfallenden Bau- abfälle im Sinne einer Kreislaufwirtschaft im Bauwesen
· Überwachung und Dokumentation des gesamten Projektablaufes sowie der Abfallentsorgung gemäß durchzuführender Nachweisverfahren
3. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung bei der Umbau- und Abbruchplanung
Die Möglichkeiten der Verwertung/Beseitigung von Bauabfällen werden durch der- zeit gültige Regelwerke vorgegeben. Je nach Höhe und Art der Schadstoffverunreinigungen und des Vermischungsgrades unterschiedlicher Abfallarten fallen für die Verwertung/Beseitigung der Bauabfälle geringe bis hohe Mehrkosten im Vergleich zu nicht schadstoffverunreinigten und sortierten Bauabfällen an.
Das Ziel der Umbau und Abbruchplanung mit Entsorgungsmanagement ist zum einen die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung/Beseitigung der Bauabfälle, zum anderen die aufgrund von schadstoffhaltig verunreinigten Bauabfällen anfallenden Mehrkosten im Rahmen der Verwertung/Beseitigung auf ein Minimum zu beschränken. Um dies zu gewährleisten, wird jedes Umzubauende Objekt im Rahmen einer Erkundung untersucht. Aufgrund der Ergebnisse der Erkundung wird die Sanierungs- bzw. Umbauplanung individuell erarbeitet, die die Trennung der Bauabfälle nach Art des Materials und nach Art und Menge der Schad- stoffverunreinigungen ermöglicht. Damit die geplante Trennung der Bauabfälle während der Ausführung umgesetzt wird, ist die Umbaumaßnahme überwachend zu begleiten und zu dokumentieren. Nur eine auf die Verwertungs-/Beseitigungswege abgestimmte Trennung der Bauabfälle ermöglicht die Verwirklichung der o.g. Ziele.
Die Wahl des geeignetsten Umbau- bzw. Abbruchverfahrens hängt direkt von der Anzahl der Demontagestufen sowie deren Tiefen ab. Vereinfacht lässt sich festhalten: je weitreichender die Demontagestufen des gewählten Abbruchverfahrens, um so wichtiger das anschließende Entsorgungsmanagement zur tatsächlichen Kosten-reduzierung. Einem kontrollierten Umbau liegt ein detailliertes Entsorgungsmanagement zugrunde. Dies ist i.d.R. dann der Fall, wenn es sich um Bauwerke und Anlagenstandorte mit weitreichendem Schadstoffpotential in unterschiedlichen Bausubstanzen handelt. Der kontrollierte Umbau ist aufgrund des großen Planungsaufwandes, des selektiven Abtrags der Bausubstanz und der detaillierten Trennung der Bauabfälle das aufwendigste Abbruchverfahren. Es führt aber auch zu den höchsten Wiederverwendungs- und Verwertungsquoten sowie zu qualitativ hochwertigen Verwertungsoptionen.
Bei einem konventionellen Abbruch ist die nachträgliche Trennung der ver- schiedenen anfallenden Bauabfälle mit hohem Arbeitskrafteinsatz und verfahrens- technisch aufwendiger Bauabfallsortierung verbunden. Dieses Vorgehen ist derzeit noch bei sehr einfachen und kleineren Bauwerken ohne Vielzahl verschiedener Stoffströme sinnvoll. Von einem Entsorgungsmanagement kann dann nur noch ein- geschränkt gesprochen werden.
Jedes Verfahren hat seine Einsatzberechtigung, die Kosten-Nutzenrechnung hängt entscheidend von den Bauabfallmengen, deren Schadstoffverunreinigungen und den regional üblichen Preisgefügen ab.
Das Hamburgische Ingenieurbüro für technischen Umweltschutz, HIBU, erarbeitet für jedes Projekt unter Beachtung der individuellen Randbedingungen einen Kostenvergleich unterschiedlicher Umbau- und Abbruchszenarien und bietet da- durch die kostenoptimierte Lösung für jede Baumaßnahme.